Alle Beiträge zum Schlagwort: Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz endgültig beschlossen - HinSchG tritt im Juni 2023 in Kraft.
Nach mehreren Anläufen und Anpassungen am Gesetzesentwurf konnte der Vermittlungsausschuss am Dienstag eine Einigung erzielen, die nun am Freitag, den 12. Mai 2023, zur endgültigen Zustimmung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geführt hat. Somit wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht überführt und das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wird Mitte Juni in Kraft treten. Das HinSchG betrifft Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und sieht vor, innerhalb bestimmter Fristen bis zum Ende des Jahres 2023 eine interne Meldestelle...
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Inkrafttreten steht weiter aus.
Bereits im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, um die Umsetzung EU-Whistleblower-Richtlinie auch in nationales Recht zu überführen. Nach mehreren Anpassungen am Gesetzesentwurf wurde die Behandlung des Gesetzesentwurfs durch den Bundestag am 30. März 2023 noch einmal verschoben. Die Veröffentlichung und damit ein Datum für das Inkrafttreten stehen also weiterhin aus. Dennoch ist noch immer klar: Das HinSchG wird kommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält zudem eine Verkürzung der Frist für das Inkrafttreten auf einen Monat. Findet die...
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird kommen - Seien Sie vorbereitet mit BITqms.
Seit 2021 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937. Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, um die Umsetzung auch in nationales Recht zu überführen. Nach der Sitzung am vergangenen Freitag steht die Zustimmung des Bundesrats nach wie vor aus, aber klar ist: Das Gesetz wird kommen. Das HinSchG betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und sieht vor, eine interne Meldestelle einzurichten, die meldenden Personen die Abgabe von Hinweisen zu Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten ermöglicht.
Hinweisgebersystem mit der Software BITqms Medical
Für Kliniken, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens stellt die QM-Software BITqms ein Hinweisgebersystem mit sicherem Meldeweg für Hinweisgeber (Whistleblower) nach der EU-Richtlinie 2019/1937 zur Verfügung, der auf Wunsch anonym ist und gleichzeitig die Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber ermöglicht. Unsere Software setzt das Hinweisgebersystem strukturiert um – von der Hinweis-Meldung über die Bearbeitung der Hinweise bis hin zur Ableitung von Risiken und dem Anstoßen von Korrektur- und Präventionsmaßnahmen. Sie erfüllen damit die Abbildung eines Hinweisgebersystems nach EU-Richtlinie...
Hinweisgebersystem mit der Software BITqms
Die QM-Software BITqms stellt einen sicheren und auf Wunsch anonymen Meldeweg für Hinweisgeber (Whistleblower) zur Verfügung. Trotz Anonymität ist eine Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber möglich. Unsere Software ermöglicht eine strukturierte Umsetzung des Hinweisgebersystems – von der Hinweis-Meldung über die Bearbeitung bis hin zur Ableitung von Risiken und dem Anstoßen von Folgemaßnahmen. Sie erfüllen damit Ihre Verpflichtung eines Hinweisgebersystems nach der EU-Richtlinie 2019/1937 und stärken gleichzeitig Ihr Risiko- und Compliance-Management.
Neue EU-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems/Whistleblower-Systems
Ab dem 17.12.2021 verpflichtet die EU-Richtlinie 2019/1937 Unternehmen ab einer gewissen Größe und in bestimmten Branchen dazu, ein Hinweisgebersystem mit internen Meldekanälen für Hinweise einzurichten.
Unsere Software BITqms ermöglicht eine effiziente Umsetzung eines Hinweisgebersystems mit sicheren Meldewegen (z.B. über Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferantenportale), anonymer Kommunikation mit dem Hinweisgeber (Whistleblower), strukturierter Bearbeitung der Hinweise sowie konsequenter Ableitung von Maßnahmen und systematischer Identifikation von Risiken.
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