Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen - HinSchG tritt im Juni 2023 in Kraft.
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Hinweisgeberschutzgesetz endgültig beschlossen – HinSchG tritt Mitte Juni 2023 in Kraft.
Nach mehreren Anläufen und Anpassungen am Gesetzesentwurf konnte der Vermittlungsausschuss am Dienstag eine Einigung erzielen, die nun am Freitag, den 12. Mai 2023, zur endgültigen Zustimmung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geführt hat. Somit wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht überführt und das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wird Mitte Juni in Kraft treten.
Das HinSchG betrifft Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und sieht vor, innerhalb bestimmter Fristen bis zum Ende des Jahres 2023 eine interne Meldestelle einzurichten, die meldenden Personen die Abgabe von Hinweisen zu Missständen oder Rechtsverstößen ohne negative Konsequenzen ermöglicht. Innerhalb von 7 Tagen muss dem Whistleblower laut Gesetz der Eingang der Meldung bestätigt werden und nach spätestens drei Monaten muss eine Information darüber erfolgen, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.
Mit unserer QM-Software BITqms können Sie ein Hinweisgebersystem nach HinSchG inkl. sicherem und auf Wunsch anonymen Meldekanal aufbauen und so den Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nachkommen.



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