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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Inkrafttreten steht weiter aus.
Neuigkeiten rund um BITWORKS und unsere QM-Software BITqms.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Inkrafttreten steht weiter aus.
Bereits im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, um die Umsetzung EU-Whistleblower-Richtlinie auch in nationales Recht zu überführen. Nach mehreren Anpassungen am Gesetzesentwurf wurde die Behandlung des Gesetzesentwurfs durch den Bundestag am 30. März 2023 noch einmal verschoben. Die Veröffentlichung und damit ein Datum für das Inkrafttreten stehen also weiterhin aus. Dennoch ist noch immer klar: Das HinSchG wird kommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält zudem eine Verkürzung der Frist für das Inkrafttreten auf einen Monat. Findet die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zeitnah statt, wäre demnach ein Inkrafttreten bereits im Mai 2023 wahrscheinlich. Es kann also plötzlich ganz schnell gehen! Unternehmen sollten sich daher unbedingt auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten und ein entsprechendes System aufbauen.
Mit unserer QM-Software BITqms können Sie ein Hinweisgebersystem nach HinSchG inkl. sicherem und auf Wunsch anonymen Meldekanal aufbauen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung, mit unserer Software den Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nachzukommen.
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