Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird kommen - Vorbereitet mit BITqms.
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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird kommen – Seien Sie vorbereitet mit der Software BITqms.
Seit 2021 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937. Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, um die Umsetzung auch in nationales Recht zu überführen. Nach der Sitzung am vergangenen Freitag steht die Zustimmung des Bundesrats nach wie vor aus, aber klar ist: Das Gesetz wird kommen. Das HinSchG betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und sieht vor, eine interne Meldestelle einzurichten, die meldenden Personen die Abgabe von Hinweisen zu Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten ermöglicht. Innerhalb von 7 Tagen muss dem Whistleblower laut Gesetz der Eingang der Meldung bestätigt werden und nach spätestens drei Monaten muss eine Information darüber erfolgen, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.
Mit unserer QM-Software BITqms können Sie die Verpflichtungen aus dem Gesetzesentwurf umsetzen und ein Hinweisgebersystem nach HinSchG inkl. sicherem und auf Wunsch anonymen Meldekanal aufbauen.
