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Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft - Was sind Ihre Sorgfaltspflichten?

Das neue Lieferkettengesetz verfolgt das Ziel, grundlegende Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen. Ab Januar 2023 müssen Unternehmen in Deutschland dazu konkrete Sorgfaltspflichten erfüllen. Diese reichen vom Einrichten eines Beschwerdemanagements für anonyme Beschwerden über Portale, dem Aufbau eines Risikomanagements zur regelmäßigen Risikoanalyse und der systematischen Auswertung sowie bis zur übergreifenden, transparenten Dokumentation und Berichterstattung.

Was ist das Lieferkettengesetz?

In Branchen wie beispielsweise der Textil-, Elektro-, Automobil-, Metall- oder Lebensmittelindustrie erstrecken sich weltweite Lieferketten. Die Verletzung von Menschenrechten und Umweltzerstörung sind damit einhergehende Risiken: Ausbeutung, Kinderarbeit, unzureichende Gesundheit am Arbeitsplatz, fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder Umweltverstöße wie Treibhausgasemissionen, Luft- und Wasserverschmutzung sind beständige Gefahren im globalen Handel und der Produktion.

Um derartigen Auswirkungen in Lieferketten der für Deutschland produzierten Waren entgegenzuwirken, nimmt der Bundestag deutsche Unternehmen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in die Verantwortung, Menschenrechte und die Umwelt in ihrem Einflussbereich entlang der Lieferkette zu schützen. Das Lieferkettengesetz tritt im Januar 2023 in Kraft und betrifft Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 wird es ausgeweitet auf Betriebe mit über 1.000 Arbeitskräften. Verschärfungen im Rahmen des Entwurfs zum EU-Lieferkettengesetz sind in Zukunft möglich.

Um das Ziel zu erreichen, grundlegende Menschenrechte entlang der Lieferketten vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt zu schützen, legt das Lieferkettengesetz konkrete Sorgfaltspflichten fest. Unternehmen in Deutschland müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zu dem Bekenntnis der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
  • Die Einrichtung eines Risikomanagements inklusive regelmäßiger Risikoanalyse, um mögliche Auswirkungen auf Menschenrechte zu erörtern und dem Ableiten von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Ein Beschwerdemanagement mit einem öffentlich zugänglichen und anonymen Meldeverfahren für Beschwerden und Hinweise
  • Die Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung

Unsere QM-Software BITqms deckt bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz alle Bereiche ab – die Abläufe passen sich dabei individuell an die Struktur Ihres Unternehmens an, denn BITqms bietet die systematische und ganzheitliche Abbildung Ihrer Prozesse im Rahmen des Lieferkettengesetzes mithilfe frei definierbarer Formulare für Beschwerden, Risikobewertungen oder Fragenkataloge für Lieferantenaudits sowie flexibel gestaltbarer Bearbeitungsabläufe. 

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