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Lieferkettengesetz erfüllen mit der Software BITqms Medical
Die Software für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang Ihrer Lieferkette im Gesundheitswesen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgt das Ziel, grundlegende Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen. Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland müssen dazu seit Januar 2023 konkrete Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Software BITqms unterstützt Sie dabei: Vom Einrichten eines Beschwerdemanagements für anonyme Beschwerden über Portale, dem Aufbau eines Risikomanagements zur regelmäßigen Risikoanalyse und der systematischen Auswertung bis zur übergreifenden, transparenten Dokumentation und Berichterstattung.
Wie unterstützt unsere Software die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang Ihrer Lieferkette im Gesundheitswesen?
Unsere QM-Software BITqms deckt bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten nach LkSG alle Bereiche ab – beginnend bei der sorgfältigen Betrachtung der Lieferanten in Lieferantenaudits und der Identifikation von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken entlang der Lieferkette bei der Herstellung medizinischer Produkte und anderer Verbrauchsgüter für Ihr Krankenhaus.
Die Software ermöglicht außerdem die anonyme Abgabe von Beschwerden über öffentliche Portale. Es folgen die Analyse und Bewertung der Risiken, das Ableiten passender Maßnahmen zur Abhilfe und Prävention sowie die dokumentierte und transparente Bearbeitung. Die Berichterstattung und Analyse der zeitlichen Entwicklung sind mit der Software BITqms übersichtlich für die verantwortlichen Personen einsehbar.
Die Abläufe, Erfassungsformulare und Audits im Rahmen des Lieferkettengesetzes können dabei individuell an die Anforderungen und Strukturen Ihres Krankenhauses bzw. Ihrer Einrichtung angepasst werden.
Wie stehen Sie mit unserer Software im engen Kontakt zu Ihren Lieferanten?
Um die Risiken entlang Ihrer Lieferkette möglichst gering zu halten, ist es unabdingbar, dass Sie Ihre Lieferanten kennen und in engem Austausch miteinander stehen. Regelmäßige Lieferantenaudits ermöglichen Ihnen, frühzeitig menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bei Ihren Lieferanten zu erkennen und bei Bedarf Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen einzuleiten.
Sie haben zudem die Möglichkeit, über ein eigenes Lieferantenportal in geschütztem Rahmen Selbstauskünfte der Lieferanten einzuholen und jedem Lieferanten die Ergebnisse ihrer eigenen Lieferantenaudits zur Verfügung zu stellen. Auch die von Ihnen verabschiedete Grundsatzerklärung zu dem Bekenntnis der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht können Sie in diesem Portal für Ihre Lieferanten bereitstellen.
Ausblick: Risiken entlang der Lieferkette in Lieferantenaudits feststellen
Um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht werden zu können, sind regelmäßige Lieferantenaudits ein wesentlicher Schritt. Dabei können Sie das Lieferantenaudit mit unserer QM-Software BITqms individuell planen: Die frei definierbaren Fragenkataloge lassen sich entsprechend der Anforderungen zur Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten gestalten.
Die Audit-Durchführung kann beispielsweise mobil mit dem Tablet vor Ort erfolgen. Alternativ ist auch die Beantwortung der Auditfragen am PC möglich. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und entsprechende Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen ableiten. Mit nur einem Knopfdruck erstellen Sie im Anschluss Ihre Auditberichte – Layout und Inhalt können dabei individuell definiert werden.
Durch die Standardisierung der Lieferantenaudits mit der Software BITqms können Sie zudem die Auditergebnisse miteinander vergleichen, beispielweise im Zeitverlauf aber auch zwischen verschiedenen Lieferanten.
Wie macht unsere Software öffentliche Beschwerden bezüglich der Lieferkette im Gesundheitswesen möglich?
Die Abgabe von Beschwerden über die Verletzung von Menschenrechten und Umweltzerstörung entlang Ihrer Lieferkette muss laut der Anforderung aus dem Gesetz auch der Öffentlichkeit ermöglicht werden. Dazu ist die Einrichtung eines Beschwerdemanagements mit einem öffentlich zugänglichen und anonymen Meldeverfahren Voraussetzung zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten nach LkSG.
Ein entsprechendes Beschwerdeformular können Sie individuell mit der Software BITqms gestalten und beispielsweise über ein öffentliches Portal bereitstellen. Die anonyme Abgabe einer Beschwerde ist mit unserer Software selbstverständlich sichergestellt und entspricht damit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes.
Unmittelbar nach der Abgabe der Beschwerde erhält der Absender automatisch eine Eingangsbestätigung sowie eine Trackingnummer, welche die anonyme Nachverfolgung seiner Beschwerde ermöglicht. Ein eingegangenes Beschwerdeformular löst automatisch einen Bearbeitungsvorgang in der Software aus, der zuständige Bearbeiter erhält umgehend eine Benachrichtigung und kann die Beschwerde weiterverfolgen. Die strukturierte Bearbeitung und Bewertung der Beschwerde ist mit der QM-Software BITqms durch vorab definierte Workflows sichergestellt.
Die Bewertung einer Beschwerde kann nach individuellen Kriterien erfolgen, zum Beispiel ob die Beschwerde überhaupt berechtigt ist und wie die Dringlichkeit und möglichen Auswirkungen einzustufen sind. Der aktuelle Stand der Bearbeitung ist für alle verantwortlichen Personen im Beschwerdemanagement direkt in der Software einsehbar.
Wie unterstützt unsere Software bei regelmäßigen Risikoanalysen?
Identifizierte Risiken aus Lieferantenaudits, Selbstauskünften oder öffentlichen Beschwerden müssen natürlich im Rahmen eines Risikomanagements nachgefasst und bearbeitet werden. Mit Hilfe regelmäßiger Risikoanalysen in der QM-Software BITqms werden diese immer wieder neu bewertet und gegebenenfalls Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen eingeleitet.
Die standardisierte Risikobewertung erfolgt über flexibel gestaltbare Bewertungsformulare und dank der individuellen Arbeitsabläufe können die Aufgaben und Zuständigkeiten klar geregelt werden. Die identifizierten Risiken werden systematisch anhand ihres Schadensausmaßes und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit in einer Risikomatrix eingeordnet. So erhalten Sie mit unserer Software einen schnellen Überblick über die aktuelle Risikolage.
Wie werden in der Software Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten abgeleitet?
Zur Steuerung und Behandlung der Risiken entlang der Lieferkette können passende Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen abgeleitet und effizient nachverfolgt werden. BITqms fordert Sie in festgelegten Bewertungszyklen zur Neubewertung der jeweiligen Risiken auf, sodass die Entwicklung eines Risikos im Zeitverlauf transparent in der Software dargestellt wird. Vielfältige Analysen wie Trendauswertungen, Zeitreihenreports oder Periodenvergleichsberichte ermöglichen per Knopfdruck einen Überblick über die gesamte Risikosituation.
Die abgeleiteten Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen lassen sich ebenfalls mit unserer Software BITqms abbilden, sodass die Abarbeitung effizient gesteuert und nachverfolgt werden kann. Klar definierte Arbeitsabläufe mit festen Zuständigkeiten gewährleisten ein einheitliches Vorgehen und damit eine zeitnahe Erledigung der Maßnahmen. Verschiedene Listen und Statistiken in der Software bieten dabei einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen, z.B. über den Bearbeitungsstatus, den Planungszeitraum, die Fälligkeit, …
So haben Sie den aktuellen Stand der Maßnahmen jederzeit im Blick und können diese in Ihre Entscheidungen einbeziehen.
Download
Lieferkettengesetz erfüllen mit der Software BITqms
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